Kontaktdaten der / des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Unsere/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie wie folgt
Datenschutzbeauftragter des Ilzer Land e.V.
Marktplatz 11
94157 Perlesreut
datenschutz@ilzerland.bayern
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Sie können Auskunft verlangen, ob und ggf. welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten und erhalten weitere mit der
Verarbeitung usammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder
ausgeschlossen sein kann.
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung ihrer
Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die
Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher
Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).
Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e DSGVO), haben Sie das Recht, jederzeit
gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn Sie hierfür Gründe haben, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1
Satz 1 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der
Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Ihnen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu. Diesen können Sie unter folgenden
Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Hausanschrift: Wagmüllerstr. 18, 80538 München
Telefon: +49 89 212672-0
Telefax: +49 89 212672-50
Kontaktformular: https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html
Zwecke der Datenverarbeitung
Erfassung von Renten- und Sozialhilfedaten
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Sozialgesetzbuch
Kategorien der personenbezogenen Daten
Stammdaten; Finanzdaten; Familienstand; Steuermerkmale; Gesundheits- und Sozialdaten
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Verwaltungsintern; Sozialversicherungsträger, Versicherungen
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
keine
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Nach dem Tod bzw. nach dem Erlöschen von Ansprüchen Hinterbliebener
Zwecke der Datenverarbeitung
Abrechnung von grundstücksbezogenen Beiträgen, Verwaltung der Grundstücke und Gebäude
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 DSGVO in Verbindung mit Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO), Art. 4 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),; § 1, 17 und 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG), Art. 2, 5, 5a und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG),; §§ 1, 127 – 135 c, 136 – 141, 165 – 170, 171 a – e, § 172, § 200 Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die aufgrund dieser Rechtsvorschriften erlassenen kommunalen Satzungen; § 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung – ALBV)
Gebühren- und Abgabesatzungen der Behörde
Kategorien der personenbezogenen Daten
Name, Namenszusatz bzw. akademischer Grad bzw. Namensbestandteil, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsname; Adresse und Postfach (einschließlich Ortsteil, Adresszusätzen, Länderkennzeichen); Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adresse und ihre Beschreibung; Bankverbindungsdaten; Schnittstellennummer für die Integration in die Finanzverfahren; Kennzeichen für Verstorbene und Sterbedatum; Angaben zu Eigentumsverhältnissen an den Grundstücken und Buchungsstellen imGrundbuch – importiert aus den ALKIS-Daten der Vermessungsverwaltungen; Flurstücksbezogene Daten (Gemarkung, Flurnummer, Fläche, Gebäude, inklusiveHistorie) – importiert aus ALKIS-Daten der Vermessungsverwaltungen; Berechnungsgrundlagen für die Abrechnung von Beiträgen (Geschossflächen, Vollgeschosse, maßnahmebezogene Bauausgaben, etc); Buchungssätze für die abgerechneten Beiträge (Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge für leitungsgebundene Anlagen, Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge); Dokumentenzuordnung (z.B. eingescannte Baupläne, Aufmaßblätter); Schnittstelle zum Bayerischen Behördeninformationssystem und zum Einwohnerwesen nach § 5 MeldDV; Schnittstelle zum Dokumentenmanagementsystem komXwork; Sachbearbeiter:; Name, Vornamen, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters; Behörde mit Anschrift, Aktenzeichen
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV), Zahlungsdienstleister
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
nein
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Beitragberechnungsgrundlagen (z.B. Gebäude, Geschossflächen, Vollgeschossen) dürfen nicht gelöscht werden, weil sie auch für zukünftige beitragspflichtige Maßnahmen benötigt werden. Erschließungs- / Straßenausbaudaten (z.B. Baukosten, Abrechnungen eines Gebietes, Beiträge pro Grundstück) werden aus beitragsrechtlichen Gründen für die normale Nutzungsdauer einer Straße und damit mindestens 25 Jahre lang benötigt, um nachweisen zu können, dass eine neue Straßenbaumaßnahme erforderlich ist. Zudem dürfen Buchungssätze nicht vor Ablauf der fünfjährigen Zahlungsverjährung gelöscht werden (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a KAG i. V. mit § 228 Abgabenordnung). Zu beachten ist ferner die sechsjährige Aufbewahrungspflicht für Belege (§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 82 Abs. 2 Sätze 2 – 4 KommHV-Kameralistik und § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 69 Abs. 2 Sätze 2 – 5 KommHV-Doppik).
Zwecke der Datenverarbeitung
Erfassung von Dienstbarkeiten, Wasserschutzgebieten, Eigenwasserversorger
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
WHG, BayWG
Kategorien der personenbezogenen Daten
Stammdaten; Kontaktdaten; Bauvorhaben / Gebäudedaten
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Verwaltungsintern; Naturschutzbehörden; Wasserwirtschaftsämter; Finanzdienstleister
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Keine
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Längstens 10 Jahre
Zwecke der Datenverarbeitung
Altersstrukturanalysen für gemeindliche Aufgaben, Darstellung der Wahlberechtigten und Stimm- bzw. Wahlbezirke, Leerstands- und Schulsprengelanalyse, Visualisierung der Daten in Kartenform
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 DSGVO; Art. 3 und 28 ABs. 7 Meldegesetz (BayMeldeG); Art. 6, 7, 8, 15, 17, 22, 56 – 59, 61, 74 Gemeindeordnung (GO), Art. 4 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO); Art. 8 Gemeindewahlgesetz (GWG) i.V.m. § 18 Gemeindewahlordnung Art. 3, 4, 5 und 8 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) Art. 3 Nr. 3 Landkreiswahlgesetz (LKrWG) i.V.m. Art. 8 GWG; Art. 2 Bezirkswahlgesetz (BezWG); Art. 23-35 des Landeswahlgesetzes (LWG); § 3 Europawahlgesetz
Kategorien der personenbezogenen Daten
Familienname, Vornamen, Rufname, Akademischer Grad, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit(en); Adresse inklusive Hauskoordinaten der bayerischen Vermessungsverwaltung; Verortung des Einwohners mit den Hauskoordinaten der bayerischen Vermessungsverwaltung und den Geobasisdaten (Digitale Flurkarte – DFK, Digitale Topographische Karte – DTK25, Digitale Ortskarte – DOK, Digitale Orthophotos (DOP)); Anzahl der Einwohner pro Adresse
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Landratsamt Freyung-Grafenau
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
nein
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Lösch- und Aufbewahrungsfristen nach Art. 11 BayMeldG
Zwecke der Datenverarbeitung
Behandlung von Bauanträgen; Vorbereitung der Entscheidung in kommunalen Gremien
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
BayBO, BauGB
Kategorien der personenbezogenen Daten
Stammdaten; Kontaktdaten; Daten bezüglich des Bauvorhabens (z.B. Ort, Zeitpunkt, Umfang)
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Kommunale Gremien; Landratsamt; Vermessungsämter; Stellen im Rahmen öffentlicher Beteiligungen
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
keine
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Keine Löschung
Zwecke der Datenverarbeitung
Abwicklung verkehrsrechtlicher Anordnungen
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
DSGVO, Art. BayDSG i.V.m. StVO, ZustGVerk, FStrG, BayStrWG
Kategorien der personenbezogenen Daten
Stammdaten; Kontaktdaten; Beschreibung der Maßnahme
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Straßenbaulastträger; Landratsamt; Polizeidienststellen; Naturschutzbehörden; Bus- und Bahnunternehmen; Rettungsdienste, Leitstellen; ggf. andere Bauunternehmen/Unternehmer bei mehreren Arbeitsstellen am selben Ort
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
keine
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Gem. Bestimmungen nach dem Bayerischen Einheitsaktenplan. Diese betragen je nach Sachgebiet i.d.R. zwischen 5 und 30 Jahre
Zwecke der Datenverarbeitung
Anordnungen und sonstige Maßnahmen treffen um rechtswidrige Taten, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen, oder verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden, Gefahren abzuwehren oder Störunge
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe d bzw. e DSGVO, Art. 9 Abs. 2; Buchstabe c, e, g in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 LStVG
Kategorien der personenbezogenen Daten
Stammdaten; Kontaktdaten; Daten in Zusammenhang der Maßnahme; Finanzdaten zur Abrechnung von Gebühren
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Verwaltungsintern; Polizeibehörden
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
keine
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Längstens 10 Jahre
Zwecke der Datenverarbeitung
Verwaltung von Kindertagesstätten und Erhebung der Gebühren
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
BayKiBiG; § 90 Abs. 1 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Kategorien der personenbezogenen Daten
Kinderdaten; Elterndaten; Mitarbeiterdaten; Daten von externen Beitragszahlern; Daten von Ärzten
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
KiBiG.web Elternportale, Buchhaltungsprogramme; Landesamt für Statistik; Aufsichtsbehörden
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
nein
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
5 Jahre nach Ausscheiden des Kindes aus der Einrichtung
Zwecke der Datenverarbeitung
Organisation von Veranstaltungen, Versand von Einladungen und Abwicklung der Rückläufe
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1a DSGVO; Art. 4 Abs. 1 Bay DSG
Kategorien der personenbezogenen Daten
Kontaktdaten, Informationen zu Amt und/oder Funktion
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Versanddienstleister
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
nein
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Nach Durchführung der Veranstaltung. Die Kontaktdaten werden für weitere Veranstaltungen gespeichert, solange der Betroffene dem nicht widerspricht oder durch Beendigung des Amtes und der Funktion aus dem Kreis der zu ladenden Gäste ausscheidet.
Zwecke der Datenverarbeitung
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
§ 24 Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Kategorien der personenbezogenen Daten
Stammdaten; Finanzdaten; Kfz-Kennzeichen
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Verwaltungsintern
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Keine
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Nach Abschluss des Verfahrens
Zwecke der Datenverarbeitung
Verwaltung der Fischereiabgabe und Erlaubnisscheine
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Fischereiordnung
Kategorien der personenbezogenen Daten
Stammdaten; Kontaktdaten; Finanzdaten; Besitz von Fischereierlaubnissen, Zuordnung von Gewässern
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Landkreis Freyung-Grafenau
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Keine
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Nach Ablauf der Fischereierlaubnis / Gültigkeitsende
Zwecke der Datenverarbeitung
Allgemeine Kommunikation per Brief, FAX, E-Mail
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 DSGVO, BayGO
Kategorien der personenbezogenen Daten
Stammdaten; Kontaktdaten; Daten in Zusammenhang mit dem jeweiligen Anliegen
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Intern
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Keine
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Nach Abschluss des Verfahrens bzw. nach Abschluss der Zeitspanne, innerhalb der eine Nachvollziehbarkeit geboten ist
Zwecke der Datenverarbeitung
Erstellung des Belegungsplans der Gräber, Führung und Verwaltung eines Registers über die Ruhefristen der Verstorbenen und der Gräber sowie für die Abrechnung.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 7 und 8 BayBestG; Gemeindeordnung
Kategorien der personenbezogenen Daten
Stammdaten der Hinterbliebenen (Grabbesitzer); Sterbedaten, Auflösungsdaten; Finanzdaten
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Finanzdienstleister
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Keine
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
10 Jahre nach Auslösung der Grabstelle
Zwecke der Datenverarbeitung
Befähigung der Meldebehörden der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, ihren gesetzlichen Aufgaben bezüglich des Meldewesens und der Wahlvorschriften nachzukommen.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Meldedatenverordnung (MeldDV); 1.Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV), 2.Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV), Bundesmeldegesetz (BMG), § 72 Aufenthaltsverordnung (AufenthV), Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), 39e Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG), § 30 Abs. 1, 2 und 5 sowie § 30a und §30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG), § 139b Abgabenordnung (AO), § 69 Personenstandsgesetz (PStG) in Verbindung mit § 57 – §60 Personenstandsverordnung (PStV), § 10 Absatz 7 Satz1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV vom 07.06.2011), § 58c Soldatengesetz (SG)
Kategorien der personenbezogenen Daten
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft, Anschriften, Familienstand, Auskunfts- und Übermittlungssperren, Sterbedatum und Sterbeort, Erwerb / Verlust deutsche Staatsangehörigkeit, Suchdienste, Waffenerlaubnis / Sprengstofferlaubnis, Aufenthaltsfragen, Wohnungsgeber, Wehrerfassung, Wahlberechtigung
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Waffenerlaubnisbehörden , Sprengstoffbehörden , Schulen , Staatsangehörigkeitsbehörden, Bundesverwaltungsamt , Abfallbehörden , Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung , Ehrung von Alters- und Ehejubilaren , Öffentlich-rechtliche Religionsgesellscha
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Datenübermittlung an ausländische Stellen nach § 35 BMG i.V.m. §34 Abs. 1 Satz 1 BMG und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und internationalem Recht
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die Regeln zur Aufbewahrung und Löschung von Daten ergeben sich aus § 13, § 14 und § 15 BMG, §16 Abs. 2 Satz 3 und § 21 Abs. 4 Passgesetz (PassG), § 23 Abs. 4 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Zwecke der Datenverarbeitung
Befähigung der Meldebehörden der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, ihren gesetzlichen Aufgaben bezüglich des Meldewesens und der Wahlvorschriften nachzukommen.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Personalausweisgesetz (PAuswG), §23, Passgesetz (PassG), §21, Personalausweisverordnung (PAuswV), Passverordnung (PassV) und Passverwaltungsvorschrift (PassVwV), Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG),, § 30 Abs. 1, 2 und 5 sowie § 30a und §30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Kategorien der personenbezogenen Daten
Familienname und ggf. Geburtsname, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Größe, Farbe der Augen, gegenwärtige Anschrift, Staatsangehörigkeit, Seriennummer des Dokumentes, Sperrkennwort und Sperrsumme, Gültigkeitsdatum, Nachweise über erteilte Ermächtigungen nach § 19 Abs. 4 Satz 2, Vermerke über Anordnungen nach § 6 Absatz 7 und Maßnahmen nach § 6a Absatz 1 bis 3, Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Unterschrift von gesetzlichen Vertretern, Ausstellende Behörde, Vermerke über Anordnungen nach den §§ 7, 8 und 10, Angaben zur Erklärungspflicht des Ausweisinhabers nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, Fingerabdrücke, Lichtbild und der Unterschrift des Passinhabers sowie verfahrensbedingten Bearbeitungsvermerke, Angaben zur Erklärungspflicht des Ausweisinhabers nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes., die Tatsache, dass die Funktion des Personalausweises zum elektronischen Identitätsnachweis ausgeschaltet wurde oder der Personalausweis in die Sperrliste eingetragen ist., Ordensname, Künstlername und den Nachweis über eine erteilte Ermächtigung nach § 8 Abs. 4 Satz 2., Fingerabdrücke, die Tatsache, dass die Funktion des Personalausweises zum elektronischen Identitätsnachweis ausgeschaltet wurde oder der Personalausweis in die Sperrliste eingetragen ist.,
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Bundesdruckerei nach §6a PassG, Sperrlistenbetreiber nach §10 Abs. 5 PAuswG, Bundesdruckerei (Ausstellung von Personalausweisen) nach §12 PAuswG
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und internationalem Recht
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die Regeln zur Aufbewahrung und Löschung von Daten ergeben sich aus § 13, § 14 und § 15 BMG, §16 Abs. 2 Satz 3 und § 21 Abs. 4 Passgesetz (PassG), § 23 Abs. 4 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Zwecke der Datenverarbeitung
Die Erstbeurkundung, sowie Fortführung (dh. Ergänzung durch Folgebeurkundungen und Hinweisen) von Personenstandseinträgen
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. §§ 3 bis 5, 7, 8, 15 bis 17, 21, 27, 31, 32, 64, 67 un 74 Abs. 1 Nr. 3, 75, 76 Abs. 5 PStG, §§ 9 bis 21, 23 bis 26, 63, 69 PSTV, und Anlangen 1 bis 5 zur PSTV, sowie Art. 7 bis 7 c AGPStG
Kategorien der personenbezogenen Daten
Name des Standesamtes, Standesamtsnummer, Art des Registers, Eintragsnummer, Jahr des Eintrags, Nummer der Folgebeurkundung, Ort der Beurkundung, Datum der Beurkundung, Name der Urkundsperson, Angaben zur Geburt, Angaben zum Kind, Mutter / Annehmende des Kindes, Vater / Annehmender des Kindes, Eheschließung der Eltern, Ehe des Kindes, Lebenspartnerschaft des Kindes, Kind des Kindes, Testamentsverzeichnis, Tod des Kindes, Angaben zur Ehe, Angaben zur Ehefrau, Angaben zum Ehemann, Auflösung der Ehe durch Entscheidung, Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit der Ehefrau, Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit des Ehemannes, Wiederverheiratung der Ehefrau, Wiederverheiratung des Ehemannes, Lebenspartnerschaft der Ehefrau, Lebenspartnerschaft des Ehemannes, Angaben zur Lebenspartnerschaft, Angaben zum 1. Lebenspartner, Angaben zum 2. Lebenspartner, Auflösung der Lebenspartnerschaft, Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit 1. Lebenspartner, Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit 2. Lebenspartner, Neue Ehe 1. Lebenspartner, Neue Ehe 2. Lebenspartner, Neue Lebenspartnerschaft 1. Lebenspartner, Neue Lebenspartnerschaft 2. Lebenspartner, Angaben zum Sterbefall, Angaben zum Verstorbenen, Familienstand des Verstorbenen, Ehe des Verstorbenen, Lebenspartnerschaft des Verstorbenen, Todeserklärung, Gerichtliche Feststellung der Todeszeit
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Datenübermittlungen über den XÖV-Standard xPersonenstand, Presse / nur mit wirksamer Einwilligung des Betroffenen, Familiengericht / bei entsprechender Personenstandsänderung, Kirchenbuchführer / zur Aktualisierung der Kirchenbücher, Konsulat / zur Erüllu
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
nein
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Alle Vorgangsdaten werden temporär nur solange gespeichert, bis der entsprechende Eintrag in das jeweilige elektronische Personenstandsregister übertragen worden ist, Ausnahme ist die Anmeldung zur Eheschließung; hier gilt ein Zeitraum von 6 Monaten, danach werden die Daten gelöscht. Die elektronischen Personenstandsregister und Sicherungsregister werden nach § 7 Abs.1 PStG dauerhaft gespeichert. Nach einer Fortführungsfrist von 110 Jahren beim Geburtenregister, 80 Jahren bei Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister und 30 Jahren bei Sterberegistern sind die Personenstandsregister und Sicherungsregister sowie die Sammelakten nach den jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten (§ 7 Abs. 3 PStG).
Zwecke der Datenverarbeitung
Ausstellung von Wahl- und Wahlrechtsbescheinigungen; Bearbeitung von Wahlvorschlägen / Wahlbewerbern einschließlich Unterstützungsunterschriften; Erstellung von Wählerverzeichnissen, Wahlbenachrichtigungen; Einladung der Wahlhelfer und Wahlorgane; Übermit
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Europawahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO); Bundeswahlgesetz (BWG); Landeswahlgesetz (LWG), Landeswahlordnung (LWO); Bezirkswahlgesetz (BezWG); Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG)
Kategorien der personenbezogenen Daten
Stammdaten; Wohnort bzw. Zweitwohnsitze; Zuzugs- bzw. Wegzugsmerkmale; Geburtsdatum bzw. Wahlrecht; Information über ausgestellte Wahlscheine; Beantragung von Briefwahl; Zuordnung zu Wahlkreis und Wahllokal; Abstimmungsvermerk
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Übergeordnete Wahlorgane; Postdienstleister; Wahlhelfer und Wahlorgane; Öffentlichkeit (über Wahllisten
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
keine
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Nach entsprechenden Anforderungen des jeweils gültigen Wahlgesetzes / Wahlordnung
Zwecke der Datenverarbeitung
Haushaltsplanung, Anordnungswesen, Buchhaltung/Kasse, Jahresabschluss, Forderungsmanagement, Zahlungsverkehr, Vollstreckung
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Kommunalhaushaltsverordnung – Kameralistik (KommHV-Kameralistik), §§ 82, 89, 90, 95, 96 Insolvenzordnung (InsO)
Kategorien der personenbezogenen Daten
Name; Vorname; Geburtsdatum; Kontaktdaten; Kennzeichen Insolvenz; Umsatzsteuer-ID; Bankverbindung; Eigenschaft einer Finanzadresse (Zahlungspflichtiger / Zahlungsempfänger)
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Banken und Sparkassen sowie Clearingstellen der Banken (Leitbanken)
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
nein
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
6 bzw. 10 Jahre gemäß § 37 i.V.m. § 82 und § 41 sowie § 62 KommHV Kameral, die Fristen beginnen gem. § 82 Abs. 2 Satz 3 KommHV Kameral am 01. Januar des der Aufstellung der Jahresrechnung folgenden Haushaltsjahres.
Zwecke der Datenverarbeitung
Automatisierte Erstellung von biometrischen Lichtbildern für Passwesen und Zurverfügungstellung über eine Webschnittstelle
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
ersonalausweisgesetz (PAuswG), §23, Passgesetz (PassG), §21, Personalausweisverordnung (PAuswV), Passverordnung (PassV) und Passverwaltungsvorschrift (PassVwV), Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG),, § 30 Abs. 1, 2 und 5 sowie § 30a und §30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Kategorien der personenbezogenen Daten
Biometrisches Lichtbild (Bürger), Namen, dienstliche Kontaktdaten, Notizen zur Zuständgkeit, Protokollierung der Systemzugriffe (
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Dienstleiters zur Bereitstellung des Systems und Webschnittstelle
Bundesdruckerei, nach §6a PassG und §12 PAuswG, kommunale Software im Passwesen
Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
keine
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
§ 13, § 14 und § 15 BMG, §16 Abs. 2 Satz 3 und § 21 Abs. 4 Passgesetz (PassG), § 23 Abs. 4 Personalausweisgesetz (PAuswG)
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