Ereignis: Infoveranstaltung zum Landesentwicklungsprogramm
Datum: Montag, 28.03.2022
Ort: Perlesreut, Bauhütte

Planungshoheit der Gemeinden in Gefahr?

Bürgermeister diskutieren mit dem Wirtschaftsministerium über die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes

Perlesreut. Seit über 30 Jahren gibt es in Bayern das Landesentwicklungsprogramm (LEP). Als Zukunftskonzept der Staatsregierung legt es die Ziele für die räumliche Ordnung und Entwicklung in Bayern fest. In mehreren Teilfortschreibungen wurde das Landesentwicklungsprogramm immer wieder an die Gegebenheiten angepasst. Doch die aktuell diskutierte Version stößt auf die Sorge zahlreicher Kommunalpolitiker. Sie sehen die Gefahr, dass die Gemeinden durch die Vorgaben des Programmes in ihrer Entwicklung behindert werden und damit ihre Planungshoheit ausgebremst wird.
Auf Initiative ihres stellvertretenden Vorsitzenden MdL Manfred Eibl brachte das Ilzer Land nun die Bürgermeister der Region mit dem zuständigen Abteilungsleiter des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Klaus Ulrich zusammen. Zu der kurzfristig einberufenen Veranstaltung konnte der Vorsitzende des Ilzer Landes Werner Weny 35 Bürgermeister und Kommunalvertreter aus vier Landkreisen und sieben ILEn begrüßen, die mit dem Vertreter des Ministeriums diskutierten, der per Videoübertragung in die Bauhütte Perlesreut zugeschaltet war. Oberstes Ziel des Landesentwicklungsprogrammes sei die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern. „Dabei geht es nicht um Gleichheit, sondern um Chancengerechtigkeit bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen“, so Ulrich. So sei die Stärkung der Kommunen ein zentrales Themenfeld der Teilfortschreibung, neben Anpassungen an den Klimawandel, einer gesunden Umwelt und einer nachhaltigen Mobilität.
Um dies zu erreichen, geht eine Entlastung der Städte mit einer Stärkung der ländlichen Räume einher. Chancen bietet hier laut Ulrich die Digitalisierung, die jedoch nur eine Ergänzung zu stationären Einrichtungen sein könne. So soll beispielsweise durch Telemedizin die medizinische Versorgung auf dem Land verbessert werden, sie dürfe aber keine Praxis oder kein Krankenhaus ersetzen.
Für Diskussion sorgte das Thema „Siedlungsentwicklung“. Das Landesentwicklungsprogramm legt hier einen Schwerpunkt auf die Entwicklung zentraler Ort, damit auch bei zurückgehenden Bevölkerungszahlen dezentral eine angemessene Infrastruktur bereitgestellt werden kann. So sollen größere Siedlungsflächen überwiegend an Standorten ausgewiesen werden, an denen ein Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen fußläufig erreichbar ist und ein Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr besteht. Dadurch sehen viele Gemeindevertreter die Gefahr, dass es in ihrer Gemeinde fast keine Möglichkeiten mehr gibt, beispielsweise ein Neubaugebiet auszuweisen, da diese Voraussetzungen oft nicht gegeben sind. Einen „Todesstoß für die Planungshoheit der Gemeinde“, bezeichnet ein Bürgermeister das Landesentwicklungsprogramm. Abteilungsleiter Klaus Ulrich entgegnete mit dem aktuellen LEP-Entwurf werde auch in Zukunft keiner einzigen Gemeinde in Bayern eine maßvolle Siedlungs- und Gewerbeentwicklung verwehrt blieben. Eine gezielte Siedlungsentwicklung an günstigen Standorten, die etwa zusätzliche Verkehre vermeidet, sei grundsätzlich sinnvoll. Bei dieser Regelung handele es sich rechtlich um einen Grundsatz. Dieser müsste etwa bei der Ausweisung von Siedlungsgebieten in der kommunalen Abwägung berücksichtigt werden, kann dabei aber anderen Erwägungen gegenüber unterliegen und damit überwunden werden.
Verstärkt in das Landesentwicklungsprogramm sollen Anpassungen an den Klimawandel und das Thema Umwelt einfließen. Neben dem Ausbau Erneuerbarer Energien und Wassermanagement sollen Flächen effizient und wo möglich auch verstärkt multifunktional genutzt werden, z.B. durch Agri-Photovoltaikanlagen. Das bisherige Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wurde auch wegen Anforderungen der Rechtsprechung an ein Ziel „nachgeschärft“. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn eine Innenentwicklung „nachweislich“ nicht möglich ist. „Flächensparen ist kein Selbstzweck“, so Klaus Ulrich, kompakte Siedlungsstrukturen verringern höhere Erschließungs- und Unterhaltskosten für die Kommunen und sichern den Werterhalt der Immobilien in den Ortskernen. Nachgewiesen werden soll, dass sich Kommunen mit Innenentwicklungspotentialen befasst haben. „Dazu braucht es aber keine Gutachten.“. Wenn Kommunen im Innenbereich nicht an Frei-oder Brachflächen herankommen, sich aber nachweislich bemüht haben, kann auch weiterhin eine Neuausweisung von Baugebieten erfolgen. „Ermittlungen zu Möglichkeiten der Innenentwicklung“ würden abgesehen davon auch unabhängig vom LEP durch das Bundesbaugesetz im §1a Abs. 2 gefordert. Damit ändert sich auch durch den LEP-Entwurf an dieser Stelle formal nichts für die Gemeinden.
Einige Bürgermeister äußerten die Sorge, dass Behörden den Kommunen keinen Spielraum bei der Abwägung der Grundsätze belassen würden oder dass es einen großen bürokratischen Aufwand bedeutet, den Nachweis zu erbringen, so dass es nicht möglich ist, diese Ziele einzuhalten. Manfred Eibl legte den Gemeinden nahe, Flächen zu sparen und neue Siedlungen an Versorgungsstandorte anzubinden. „Doch darf das Verantwortungsbewusstsein der bayerischen Bürgermeister nicht unterschätzt werden. Es kann nicht sein, dass unterschiedliche Behörden eine unterschiedliche Rechtsauffassung haben“, so der stellvertretende Vorsitzende des Ilzer Landes. Der Referent Klaus Ulrich verwies an dieser Stelle auf eine Auslegungshilfe für die Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungen. Dabei handelt es sich um das bayernweit einheitliche Prüfungsmuster der höheren Landesplanungsbehörden an den Bezirksregierungen für Bauleitplanungen im Außenbereich. Diese Auslegungshilfe wurde auch an alle Kommunen weitergegeben und sorgt seiner Meinung nach für Transparenz und eine einheitliche Handhabung in ganz Bayern. Damit sei unbestritten ein gewisser aber vertretbarer Aufwand für Kommunen verbunden, sich mit Entwicklungsbedarfen und Innenentwicklungspotentialen zu befassen.
Neue Akzente setzt das LEP auch beim Thema der nachhaltigen Mobilität. Anstelle der isolierten Betrachtung einzelner Verkehrsmittel soll Mobilität künftig verstärkt ganzheitlicher betrachtet werden. Der Individualverkehr würde im ländlichen Raum auch in Zukunft eine große Rolle spielen, doch öffentlicher Nahverkehr und das Fahrrad werden immer wichtiger. Gerade auf dem Land gibt es flexible, auf geringe Personenzahl ausgelegte Konzepte, wie den Rufbus.
„Befürchtungen sind keine Grundlage für Entwicklung“, zog der Landtagsabgeordnete Manfred Eibl Resümee und forderte die Anwesenden auf, jetzt die Gelegenheit zu nutzen, Einfluss auf die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zu nehmen. Es gehe darum, den ländlichen Raum für schwere Zeiten sicher aufzustellen. Der Vorsitzende des Ilzer Landes Werner Weny dankte Abteilungsleiter Klaus Ulrich für seine Bereitschaft, einen Einblick in die Fortschreibung zu geben und sich auch der Diskussion zu stellen: „Es wird notwendig sein, den Spagat zwischen Theorie und Praxis zu schaffen. Eine Konkretisierung bestimmter Begriffe ist notwendig, damit es zu einer gemeinsamen Auslegung in den verschiedenen Behörden kommt. Auch auf die ILEn und ihre Handlungsfelder wird das LEP Einfluss nehmen. Themen aus dem LEP können so auf freiwilliger Basis gemeinsam bearbeitet werden.“ Auch Klaus Ulrich, Abteilungsleiter des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dankte den Anwesenden für den regen Austausch: „Das LEP soll kein bürokratisches Monster sein, sondern eine Entwicklungsperspektive für unser Land. Das LEP kann nur so gut sein wie dessen Umsetzung und die Umsetzung kann nur so gut sein wie die Akzeptanz. Aus diesem Grund waren der heutige Dialog und Ihre Anmerkungen sehr wichtig. Bayern setzt nach wie vor auf starke Kommunen und wir sind durchaus offen für Ihre Anliegen und einen partnerschaftlichen Austausch.“