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FÖRDERUNG VON KLEINPROJEKTEN DURCH DAS REGIONALBUDGET

Der ILE-Zusammenschluss Ilzer Land e.V. ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Die Frist zur Einreichung für Projekte für das Jahr 2024 ist der 21.01.2024.

Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 27.10.2023 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem ILE-Zusammenschluss Ilzer Land e.V. für das Jahr 2024 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.

Mit dem Regionalbudget, das vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern gefördert wird, sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume weiterentwickelt werden. Ohne den Zusammenschluss der 12 Kommunen im Ilzer Land würde die Region nicht in den Genuss der Fördermittel kommen.

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro (netto). Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Die Projekte sollen eine positive Auswirkung auf mindestens eines der Handlungsfelder der ILE Ilzer Land haben:

  • Kultur, Gemeinschaft & Beteiligung
  • Innenentwicklung
  • Digitale & resiliente Kommune
  • Gemeindenetzwerk
  • Innovationsstandort & Wissenstransfer
  • Klima & Energie
  • Biodiversität, Nachhaltigkeit & regionale Wertschöpfung

Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt, die Themenfelder für Projekte sind vielfältig. Beispielsweise:

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Wie hoch ist die Förderung?

Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Wie ist der Ablauf?

  • Nehmen Sie bei einer konkreten Projektidee Kontakt mit uns auf: Tel. 08555/4076115 oder per E-Mail unter info@ilzerland.bayern
  • Reichen Sie Ihre 🔗 Förderanfrage bis 21.01.2024 bei uns ein. (Link folgen → „Antragstellung Kleinprojektträger“ → „Förderanfrage für ein Kleinprojekt“)
  • Das Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die geförderten Kleinprojekte.
  • Bei Zusage erfolgt der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt sind.
  • Start der Projektumsetzung erst nach Förderzusage und Vertragsabschluss.
  • Umsetzung und Vorlage des Durchführungsnachweises bis 01.10.2024.
  • Auszahlung des berechneten Fördergeldes bis Anfang 2025

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ANSPRECHPARTNERIN

Corina Molz
Tel. +49 8555 4076115

corina.molz@ilzerland.bayern

Impressionen:
Einige der zahlreichen, Bereits verwirklichten Regionalbudget-Projekte

Öko-Projekte

Neben dem Regionalbudget gibt es außerdem eine gezielte Förderung für Ökoprojekte. Die Bewerbungsfrist geht für die aktuelle Runde bis zum 21.01.2024.