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Mehr erfahrenDer ILE-Zusammenschluss Ilzer Land e.V. ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen
des Regionalbudgets auf. Insgesamt stehen 100.000 Euro zur Verfügung. Die Abgabefrist für Projektvorschläge war in diesem Jahr der 15.01.2023. Der Termin zur Einreichung von Projektvorschlägen für das Folgejahr wird jeweils im Herbst bekanntgegeben.
Mit dem Regionalbudget, das vom Amt für
Ländliche Entwicklung Niederbayern gefördert wird, sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und
Naturräume weiterentwickelt werden.
Ohne den Zusammenschluss der 12 Kommunen im Ilzer Land würde die Region nicht in den Genuss der Fördermittel kommen.
Gefördert werden Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro (netto), die positive Auswirkung auf mindestens eines der Handlungsfelder der ILE Ilzer Land haben:
Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt, die Themenfelder für Projekte sind vielfältig. Beispielsweise:
Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften. Das Projekt muss im Gemeinde-oder Stadtgebiet einer Mitgliedskommune des Ilzer Landes liegen.
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Die genauen Bewertungskriterien können in dem Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte nachgelesen werden.
Wir möchten gerne die Möglichkeit geben sich noch mehr
einzubringen und aktiv mitzuwirken.
Mach` mit!
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