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FÖRDERUNG VON KLEINPROJEKTEN DURCH DAS REGIONALBUDGET

Der ILE-Zusammenschluss Ilzer Land e.V. ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen
des Regionalbudgets auf. Insgesamt stehen 100.000 Euro zur Verfügung. Die Abgabefrist für Projektvorschläge war  in diesem Jahr der 15.01.2023. Der Termin zur Einreichung von Projektvorschlägen für das Folgejahr wird jeweils im Herbst bekanntgegeben.

Mit dem Regionalbudget, das vom Amt für
Ländliche Entwicklung Niederbayern gefördert wird, sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und
Naturräume weiterentwickelt werden.

Ohne den Zusammenschluss der 12 Kommunen im Ilzer Land würde die Region nicht in den Genuss der Fördermittel kommen.

WELCHE PROJEKTE WERDEN GEFÖRDERT?

Gefördert werden Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro (netto), die positive Auswirkung auf mindestens eines der Handlungsfelder der ILE Ilzer Land haben:

  • Soziales, Mitwirkung & Traditionen stärken
  • Innenentwicklung
  • Technische Infrastruktur
  • Interkommunale Zusammenarbeit / E-Government
  • Innovationen fördern - Wirtschaft
  • Digitalisierung / KI
  • Tourismus
  • Öko-Modellregion
  • Biodiversität, Ressourcen- und Klimaschutz

 

Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt, die Themenfelder für Projekte sind vielfältig. Beispielsweise:

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

WER DARF DIE FÖRDERUNG BEANTRAGEN?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften. Das Projekt muss im Gemeinde-oder Stadtgebiet einer Mitgliedskommune des Ilzer Landes liegen.

WIE WERDEN PROJEKTE AUSGEWÄHLT?

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Die genauen Bewertungskriterien können in dem Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte nachgelesen werden.

WIE IST DER ABLAUF?

  • Nehmen Sie bei einer konkreten Projektidee Kontakt mit uns auf: Tel. 08555/4076115 oder per E-Mail unter info@ilzerland.bayern
  • Reichen Sie Ihre Förderanfrage bis 11.03.2022 bei uns ein.
  • Das Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die geförderten Kleinprojekte.
  • Bei Zusage erfolgt der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt sind.
  • Start der Projektumsetzung erst nach Förderzusage und Vetragsabschluss.
  • Umsetzung und Vorlage des Durchführungsnachweises bis 01.10.2022.
  • Auszahlung des berechneten Fördergeldes bis Anfang 2023

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ANSPRECHPARTNERIN

Corina Molz
Tel. +49 8555 4076115

corina.molz@ilzerland.bayern

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