Verwirkliche Deine Idee!

Förderung von Kleinprojekten durch das Regionalbudget

– Aufruf vom 30. September 2025

Vereine, Privatpersonen und Kleinstunternehmende aufgepasst: Bis spätestens 21.12.2025 Deine Idee einreichen und Regionalbudget sichern!

Mit dem Regionalbudget, gefördert vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, unterstützen wir die Umsetzung von Kleinprojekten in unseren zwölf Kommunen. In den letzten Jahren wurden bereits vielseitige Projekte umgesetzt – von Gemeinschaftsräumen für Vereine über eine Tonanlage für die Theatergruppe und einen Bike-Park bis hin zu einem Graffiti-Workshop für Jugendliche. Sei dabei, wir starten in die nächste Runde!

Die wichtigsten Infos:
🤝Projektumfang: 500 – 20.000 Euro brutto
(soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben) 
🗓️ Einreichungsfrist für Deinen Antrag: 21.12.2025
🚧 Projektumsetzung bis: 20.09.2026
📝 Vorlage Durchführungsnachweis bis: 01.10.2026
💰 Auszahlung Fördermittel: voraussichtlich Anfang 2027

Der ILE-Zusammenschluss Ilzer Land e.V. ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

  

Zum Regionalbudget in 5 Schritten

  

Wichtige Informationen

Der ILE-Zusammenschluss Ilzer Land e.V. beabsichtigt für das Jahr 2026 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen.

Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen wird zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets aufgerufen.

>>> Projekte können bis spätestens 21.12.2025 eingereicht werden. <<<

Mit dem Regionalbudget, das vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern gefördert wird, sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume weiterentwickelt werden. Ohne den Zusammenschluss der 12 Kommunen im Ilzer Land würde die Region nicht in den Genuss der Fördermittel kommen.

  • Idee entwickeln und optional mit uns besprechen (Kontakt: Corina Molz, Tel.: 08555 / 4076115, mobil: 0151 / 2083385, E-Mail: corina.molz@ilzerland.bayern)
  • Einreichung der 🔗 Förderanfrage (Antragsformular) per Post an unsere Geschäftsstelle (Ilzer Land e.V., Marktplatz 11, 94157 Perlesreut) oder per E-Mail an info@ilzerland.bayern bis spätestens 21.12.2025
  • Das Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die geförderten Kleinprojekte.
  • Bei Zusage erfolgt der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt sind.
  • Start der Projektumsetzung erst nach Förderzusage und Vertragsabschluss. (Voraussichtlich Februar / März 2026)
  • Durchführung des Projektes und Bezahlung sämtlicher Ausgaben bis 20.09.2026
  • Einreichung des Durchführungsnachweises bei der Geschäftsstelle bis spätestens 01.10.2026
  • Auszahlung des berechneten Fördergeldes voraussichtlich Anfang 2027

Gefördert werden Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro brutto, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Die Projekte sollen eine positive Auswirkung auf mindestens eines der Handlungsfelder der ILE Ilzer Land haben:

  • Kultur, Gemeinschaft & Beteiligung
  • Innenentwicklung
  • Digitale & resiliente Kommune
  • Gemeindenetzwerk
  • Innovationsstandort & Wissenstransfer
  • Klima & Energie
  • Biodiversität, Nachhaltigkeit & regionale Wertschöpfung
  • Tourismus

Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt, die Themenfelder für Projekte sind vielfältig.
Beispielsweise:

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Ausgaben abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. In den vergangenen Jahren wurde in der Regel ein Fördersatz in Höhe von 70 % festgelegt, um möglichst viele Projekte fördern zu können. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt Anfang 2026 durch ein Entscheidungsgremium aus regionalen Akteurinnen und Akteuren. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der festgelegten Auswahlkriterien (sh. 🔗 offizieller Aufruf für Regionalbudget 2026) bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

🔗 Offizieller Aufruf Regionalbudget 2026 >>> hier klicken <<<

🔗 Förderanfrage | Antragsformular  >>> hier klicken <<<

🔗 Durchführungsnachweis  >>> hier klicken <<<

🔗 Merkblatt >>> hier klicken <<<

🔗 De-minimis-Beihilfen: Merkblätter und Erklärungen  >>> hier klicken <<<

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ANSPRECHPARTNERIN

Corina Molz
Telefon: 08555 / 4076115
Mobil: 015120833851
info@ilzerland.bayern