Förderkompass
für Gebäudesanierungen und Neubau

Mit dem Förderkompass lassen sich neue Ideen für Bau- und Energieprojekte zügig auf Förderfähigkeit prüfen.

Für was benötigst Du ein Förderprogramm?
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Wer bist Du?
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Um welche Gebäudeart handelt es sich?
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Was möchtest Du umsetzen?
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Ergebnisse:

Gefördert werden Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmälern und geschützten Gebäuden in Ensembles durch steuerliche Vergünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG).

 

Das Wichtigste

  • Steuerliche Vorteile für vermietete und selbstgenutzte Baudenkmäler
  • Auch für Gebäude in Ensembles, die selbst kein Baudenkmal sind. Hier wird der Erhalt des schützenswerten Erscheinungsbildes für das Ensemble begünstigt.

 

Voraussetzungen

  • Gebäude ist Baudenkmal oder Teil eines geschützten Ensembles
  • Maßnahmen sind denkmalpflegerisch erforderlich
  • Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege vor Maßnahmenbeginn

 

Ablauf

  1. Maßnahmen vor Beginn mit dem Landesamt für Denkmalpflege abstimmen
  2. Durchführung im Einvernehmen mit der Denkmalpflege
  3. steuerliche Geltendmachung über die Einkommensteuererklärung

Gefördert werden Erhaltungs-, Instandsetzungs- und Sicherungsmaßnahmen an privat genutzten Baudenkmälern im Landkreis Passau. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 15 % des denkmalpflegerischen Mehraufwands, maximal 3.000 €.

 

Das Wichtigste

  • Förderung für eingetragene Baudenkmäler
  • Unterstützung bei denkmalgerechter Sanierung und Erhaltung

 

Voraussetzungen

  • Gebäude ist in der Denkmalschutzliste eingetragen
  • Objekt liegt im Landkreis Passau

 

Ablauf

  1. Antrag vor Maßnahmenbeginn beim Landkreis Passau
  2. Prüfung der denkmalpflegerischen Maßnahmen
  3. Auszahlung nach Bewilligung und Durchführung

Gefördert werden umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen an akut gefährdeten, überregional bedeutsamen Denkmälern. Die Förderung erfolgt über Zuschüsse sowie zinsgünstige oder zinslose Darlehen im Rahmen einer Zumutbarkeitsprüfung.

 

Das Wichtigste

  • Förderung für besonders bedeutende Baudenkmäler
  • Unterstützung bei unzumutbar hohen Erhaltungskosten

 

Voraussetzungen

  • Denkmal ist überregional bedeutsam und akut gefährdet
  • Vorab Durchführung einer Zumutbarkeitsprüfung

 

Ablauf

  1. Kontaktaufnahme / Antragstellung bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde
  2. Prüfung der Förderfähigkeit und Zumutbarkeit
  3. Bewilligung über den Bayerischen Entschädigungsfonds

Beratung für Eigentümer von (Teil-)Leerständen oder drohenden Leerständen zu Themen wie Nachnutzung, Baukultur, Sanierung und Fördermöglichkeiten. Das Angebot umfasst ein individuelles Vor-Ort-Gespräch im Ilzer Land. Die Beratung ist kostenlos bzw. wird bezuschusst.

 

Das Wichtigste

  • kostenlose bzw. bezuschusste Erstberatung vor Ort
  • Unterstützung bei Leerstand, Sanierung und Fördermitteln
  • Angebot in den Siedlungsschwerpunkten des Ilzer Landes

 

Voraussetzungen

  • Gebäude mit (Teil-)Leerstand oder drohendem Leerstand
  • Objekt liegt im Ilzer Land in einem festgesetzten Schwerpunktgebiet

 

Ablauf

  1. Terminvereinbarung mit dem Handlungsfeld Innenentwicklung
  2. individuelles Beratungsgespräch vor Ort
  3. Besprechung von weiteren Schritten und Fördermöglichkeiten

Gefördert wird der Bau oder der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse. Möglich sind u. a. Zinsverbilligungen, Kinderzuschüsse sowie kombinierbare Förderdarlehen der BayernLabo und KfW.

 

Das Wichtigste

  • Förderung für Familien und Privatpersonen mit niedrigen bis mittleren Einkommen
  • Kombination mit KfW-Programmen möglich
  • Kinderzuschuss von 5.000 € je Kind

 

Voraussetzungen

  • Nutzung als Eigenwohnraum
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen

 

Ablauf

  1. Beratung und Antragstellung vor Kauf oder Baubeginn bei der zuständigen Bewilligungsstelle
  2. Prüfung der Fördervoraussetzungen und Finanzierung
  3. Auszahlung nach Bewilligung

Gefördert werden Wohnraumanpassungen, die die häusliche Pflege in der eigenen Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen, z. B. Türverbreiterungen, Rampen, Treppenlifte oder barrierefreie Badumbauten.

Die Förderung beträgt bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person, bei Wohngruppen bis zu 16.720 €.

 

Das Wichtigste

  • Förderung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad ab Pflegegrad 1
  • Unterstützung für barrierefreie Umbauten und technische Hilfen

 

Voraussetzungen

  • anerkannter Pflegegrad
  • Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege oder selbstständige Lebensführung

 

Ablauf

  1. Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der Pflegekasse stellen
  2. Prüfung der Notwendigkeit durch die Pflegekasse
  3. Auszahlung nach Bewilligung

 

Info bei der jeweiligen Pflegekasse

Unterstützung bei Umbauten, die den Wohnraum barrierefrei und altersgerecht machen (z.B. Einbau behindertengerechtes Bad, Treppenlift, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer…). Die Förderung erfolgt über ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 € je Wohnung.

 

Das Wichtigste

  • Förderung für bestehenden Eigen- und Mietwohnraum
  • Unterstützung für Menschen mit Behinderung
  • Förderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms

 

Voraussetzungen

  • Einhaltung der Einkommensgrenzen nach BayWoFG
  • Maßnahme dient der barrierefreien Wohnraumanpassung

 

Ablauf

  1. Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt)
  2. Prüfung der persönlichen und baulichen Voraussetzungen
  3. Auszahlung nach Bewilligung

Gefördert werden Sanierungs-, Umnutzungs- und Gestaltungsmaßnahmen an dörflichen Gebäuden sowie die Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen im Ortskern Eppenschlag. Die Förderung erfolgt im Rahmen der privaten Dorferneuerung.

 

Das Wichtigste

  • Förderung für Gebäude im Dorferneuerungsgebiet Ortskern Eppenschlag
  • Zuschüsse für Gebäudesanierung, Umnutzung und Hofgestaltung

 

Voraussetzungen

  • Maßnahme liegt im Dorferneuerungsgebiet
  • Vorhaben entspricht den Zielen der Dorferneuerung

 

Ablauf

  1. Antrag bis spätestens 09.08.2026 beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
  2. Umsetzung erst nach Zustimmung/Bewilligung
  3. Fertigstellung und Kostennachweis bis spätestens 09.08.2029

 

Info bei Gemeinde Eppenschlag / Ilzer Land

Gefördert werden im Ortskern Markt Schönberg Fassaden- und Gestaltungsmaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden, die Aufwertung von Vor- und Hofräumen, Maßnahmen zur Beseitigung von Leerständen sowie die Umnutzung bestehender Bausubstanz zu Wohn- oder Gewerberaum. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Kosten, bei Freiflächenmaßnahmen bis zu 50 %, maximal 50.000 € je Maßnahme.

 

Das Wichtigste

  • Zuschüsse für Fassadensanierung, Hofgestaltung und Leerstandsnutzung
  • Förderung im Rahmen der Städtebauförderung

 

Voraussetzungen

  • Gebäude liegt im Fördergebiet Ortskern Markt Schönberg
  • Maßnahme trägt zur Ortsbildverbesserung oder Leerstandsbeseitigung bei

 

Ablauf

  1. Antrag vor Maßnahmenbeginn beim Markt Schönberg
  2. Bewilligung im Rahmen der verfügbaren Städtebaufördermittel
  3. Auszahlung nach Durchführung der Maßnahme

Gefördert werden im Ortskern Markt Perlesreut Fassaden- und Gestaltungsmaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden, die Aufwertung von Vor- und Hofräumen sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Leerständen durch neue Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Kosten, maximal 30.000 € (Fassadenprogramm) bzw. 20.000 € (Leerstandsprogramm).

 

Das Wichtigste

  • Zuschüsse für Fassadensanierung, Hofgestaltung und Leerstandsnutzung
  • Förderung im Rahmen der Städtebauförderung

 

Voraussetzungen

  • Gebäude liegt im Fördergebiet Ortskern Markt Perlesreut
  • Maßnahme trägt zur Ortsbildverbesserung oder Leerstandsbeseitigung bei

 

Ablauf

  1. Antrag vor Maßnahmenbeginn beim Markt Perlesreut
  2. Bewilligung im Rahmen der verfügbaren Städtebaufördermittel
  3. Auszahlung nach Durchführung der Maßnahme

Gefördert werden im Ortskern von Hutthurm Maßnahmen zur Beseitigung von Leerständen durch neue Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen sowie Fassaden- und Gestaltungsmaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Kosten, maximal 20.000 € (Leerstandsprogramm) bzw. 10.000 € (Fassadenprogramm).

 

Das Wichtigste

  • Zuschüsse für Leerstandsnutzung (Geschäftsflächen) und Fassadensanierung
  • Förderung im Rahmen der Städtebauförderung

 

Voraussetzungen

  • Gebäude liegt im Fördergebiet
  • Maßnahme trägt zur Ortsbildverbesserung oder Leerstandsbeseitigung bei

 

Ablauf

  1. Antrag vor Maßnahmenbeginn beim Markt Hutthurm
  2. Bewilligung im Rahmen der verfügbaren Städtebaufördermittel
  3. Auszahlung nach Durchführung der Maßnahme

Gefördert werden Fassaden- und Gestaltungsmaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden, die Beseitigung von Barrieren, die Aufwertung von Vor- und Hofräumen sowie Maßnahmen zur Schaffung von Geschäftsflächen und Wohnraum zur Vermeidung von Leerständen. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Kosten, maximal 30.000 € je Einzelmaßnahme (Fassaden- & Hofprogramm, Geschäftsflächen- bzw. Wohnraumförderprogramm), somit maximal 90.000 €, sollten alle drei Bausteine zutreffen.

 

Das Wichtigste

  • Förderung im Sanierungsgebiet Altstadt Grafenau und Ortskern Haus im Wald
  • Zuschüsse für Fassaden, Hofräume, Geschäftsflächen und Wohnraum

 

Voraussetzungen

  • Gebäude liegt in einem der beiden Sanierungsgebiete
  • Maßnahme trägt zur Ortsbildverbesserung oder Leerstandsbeseitigung bei

 

Ablauf

  1. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn bei der Stadt Grafenau
  2. Bewilligung nur im Rahmen der verfügbaren Städtebaufördermittel
  3. Auszahlung nach Durchführung der Maßnahme

Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Transformationsplans gehört u. a. ein Katalog mit konkreten unternehmensspezifischen Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können.

 

Höhe der Förderung:

  • Förderquote beträgt 40 % bei Nicht-KMU’s
  • Förderquote beträgt 50 % bei mittleren Unternehmen
  • Förderquote beträgt 40 % bei kleinen Unternehmen
  • maximale Fördersumme: 60.000 Euro

 

Ablauf:

  • Angebot einholen
  • Antrag einreichen
  • Erhalt des Zuwendungsbescheides
  • Berater beauftragen und Transformationsplan erstellen
  • Verwendungsnachweis mit allen Unterlagen einreichen
  • Zuschuss wird ausbezahlt

Gefördert werden Einzelmaßnahmen in Unternehmen zur energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen. Es handelt sich hier um ein Förderprogramme mit zinsgünstigen Krediten inkl. Tilgungszuschüssen.

Modul 1: Querschnittstechnologien:

  • Gefördert werden z.B. hocheffiziente Motoren, Antriebe, Pumpen, Ventilatoren inkl. Frequenzumrichter sowie Drucklufterzeuger inkl. Steuerung
  • Förderquote 25 % für kleine Unternehmen
  • Förderquote 20 % für mittlere Unternehmen
  • max. Zuschussbetrag: 200.000 Euro
  • Mindestinvestition beträgt 2.000 Euro

 

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien:

  • Gefördert werden z.B. Solarkollektoren, Wärmepumpen, Biomasse und klimafreundliche KWK-Anlagen
  • Förderquote 60 % für kleine Unternehmen
  • Förderquote 50 % für mittlere Unternehmen
  • Förderquote 40 % für Nicht-KMU’s
  • max. Zuschussbetrag: 20 Mio. Euro

 

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Gefördert werden Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

  • Förderquote 45 % für kleine Unternehmen
  • Förderquote 35 % für mittlere Unternehmen
  • Förderquote 25 % für Nicht-KMU’s
  • max. Zuschussbetrag: 20 Mio. Euro

 

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung

  • Gefördert werden z.B. Flurförderfahrzeuge, Spritzgießmaschinen, Lackierkabinen, Laserschneider, Wasserstrahlschneidanlagen, Werkzeugmaschinen,…
  • Förderquote 15 % für kleine Unternehmen
  • Förderquote 10 % für mittlere Unternehmen
  • max. Zuschussbetrag: 20 Mio. Euro

 

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung

Gefördert werden technologieoffene Maßnahmen, die durch ein Einsparkonzepte nachgewiesene Treibhausgaseinsparungen erreichen.

  • Förderquote bis zu 45 % für kleine Unternehmen
  • Förderquote bis zu 35 % für mittlere Unternehmen
  • Förderquote bis zu 25 % für Nicht-KMU’s
  • Zusätzlicher Dekarbonisierungbonus von 10 % bei bestimmten Maßnahmen möglich
  • max. Zuschussbetrag: 20 Mio. Euro

 

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Gefördert wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

  • Förderquote bis zu 33 % für kleine Unternehmen
  • max. Zuschussbetrag: 200.000 Euro
  • Mindestinvestition beträgt 2.000 Euro

 

Voraussetzungen:

  • Einhaltungen von technischen Mindestanforderungen, abhängig von den Maßnahmen
  • Einbindung eines Energieberaters bzw. eines gelisteten Energieeffizienz-Experten ist außer in Modul 1 erforderlich.

 

Ablauf:

  1. ggf. Energieberater beauftragen und Angebot einholen
  2. Antrag über Finanzierungspartner bei der KfW einreichen
  3. Erhalt einer Zusage
  4. Aufträge vergeben und Maßnahme umsetzen
  5. Einreichung des Verwendungsnachweises und Tilgungszuschuss erhalten

Gefördert werden Einzelmaßnahmen in Unternehmen zur energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen. Hier handelt es sich um ein Förderprogramm bei dem nach Umsetzung der Maßnahme ein Investitionszuschuss ausbezahlt wird.

Modul 1: Querschnittstechnologien:

  • Gefördert werden z.B. hocheffiziente Motoren, Antriebe, Pumpen, Ventilatoren inkl. Frequenzumrichter sowie Drucklufterzeuger inkl. Steuerung
  • Förderquote 25 % für kleine Unternehmen
  • Förderquote 20 % für mittlere Unternehmen
  • max. Zuschussbetrag: 200.000 Euro
  • Mindestinvestition beträgt 2.000 Euro

 

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien:

  • Gefördert werden z.B. Solarkollektoren, Wärmepumpen, Biomasse und klimafreundliche KWK-Anlagen
  • Förderquote 60 % für kleine Unternehmen
  • Förderquote 50 % für mittlere Unternehmen
  • Förderquote 40 % für Nicht-KMU’s
  • max. Zuschussbetrag: 20 Mio. Euro

 

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Gefördert werden Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

  • Förderquote 45 % für kleine Unternehmen
  • Förderquote 35 % für mittlere Unternehmen
  • Förderquote 25 % für Nicht-KMU’s
  • max. Zuschussbetrag: 20 Mio. Euro

 

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung

  • Gefördert werden z.B. Flurförderfahrzeuge, Spritzgießmaschinen, Lackierkabinen, Laserschneider, Wasserstrahlschneidanlagen, Werkzeugmaschinen,…
  • Förderquote 15 % für kleine Unternehmen
  • Förderquote 10 % für mittlere Unternehmen
  • max. Zuschussbetrag: 20 Mio. Euro

 

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung

Gefördert werden technologieoffene Maßnahmen, die durch ein Einsparkonzepte nachgewiesene Treibhausgaseinsparungen erreichen.

  • Förderquote bis zu 45 % für kleine Unternehmen
  • Förderquote bis zu 35 % für mittlere Unternehmen
  • Förderquote bis zu 25 % für Nicht-KMU’s
  • Zusätzlicher Dekarbonisierungbonus von 10 % bei bestimmten Maßnahmen möglich
  • max. Zuschussbetrag: 20 Mio. Euro

 

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Gefördert wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

  • Förderquote bis zu 33 % für kleine Unternehmen
  • max. Zuschussbetrag: 200.000 Euro
  • Mindestinvestition beträgt 2.000 Euro

 

Voraussetzungen:

  • Einhaltungen von technischen Mindestanforderungen, abhängig von den Maßnahmen
  • Einbindung eines Energieberaters bzw. eines gelisteten Energieeffizienz-Experten ist außer in Modul 1 erforderlich.

 

Ablauf:

  1. Beauftragung eines Energieberaters und Einholung von Angeboten
  2. Antrag beim BAFA online einreichen
  3. Erhalt eines Zuwendungsbescheides
  4. Aufträge vergeben und Maßnahme umsetzen
  5. Einreichung des Verwendungsnachweises
  6. Zuschuss wird ausbezahlt

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

 

Gefördert werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: z.B. Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch bzw. Einbau von Fenster und Außentüren
  • Anlagentechnik außer Heizung: z.B. Einbau von Lüftungsanlagen, MSR-Technik, Kältetechnik oder Innenbeleuchtungssysteme
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung: z.B. Errichtung von und Anschluss an Gebäudenetze
  • Heizungsoptimierung: z.B. Hydraulischer Abgleich, Austausch Heizungspumpen, Einbau Niedertemperaturheizsysteme, Einbau von Staubfilter bei Biomasseheizungen

 

Höhe der Förderung

  • Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben
  • Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
  • nur bei Anlagen zur Wärmeerzeugung:
    • Grundförderung beträgt 30 %
    • weitere Boni bis zu 70 % Gesamtförderquote möglich, bei Einhaltung weiterer Kriterien
    • Höchstgrenze förderfähiger Kosten ebenfalls abhängig von der Nettogrundfläche
  • nur bei Maßnahmen zur Emissionsminderung im Bereich Heizungsoptimierung: Förderquote beträgt 50 %
  • Förderquote für Fachplanung und Baubegleitung: 50 %

 

Voraussetzungen:

  • Einhaltungen von technischen Mindestanforderungen, abhängig von den Maßnahmen
  • Einbindung eines Energieberaters bzw. eines gelisteten Energieeffizienz-Experten ist zwingend erforderlich.

 

Ablauf:

  1. Beauftragung eines Energieberaters und Einholung von Angeboten
  2. Antrag beim BAFA online einreichen
  3. Umsetzung der Maßnahme und Erhalt eines Zuwendungsbescheides
  4. Einreichung des Verwendungsnachweises
  5. Zuschuss wird ausbezahlt

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.

 

Gefördert werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: z.B. Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch bzw. Einbau von Fenster und Außentüren
  • Anlagentechnik außer Heizung: z.B. Lüftungsanlagen
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung: z.B. Errichtung von und Anschluss an Gebäudenetze
  • Heizungsoptimierung: z.B. Hydraulischer Abgleich, Austausch Heizungspumpen, Einbau Niedertemperaturheizsysteme, Einbau von Staubfilter bei Biomasseheizungen

 

Höhe der Förderung

  • Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben
  • Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 Euro pro Wohneinheit
  • Erhöhung der Förderquote um 5 %, sowie der förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn vorab ein individueller Sanierungsfahrplan durchgeführt wird.
  • nur bei Anlagen zur Wärmeerzeugung:
    • Grundförderung beträgt 30 %
    • weitere Boni bis zu 70 % Gesamtförderquote möglich, bei Einhaltung weiterer Kriterien
    • Höchstgrenze förderfähiger Kosten ebenfalls abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten
  • nur bei Maßnahmen zur Emissionsminderung im Bereich Heizungsoptimierung: Förderquote beträgt 50 %
  • Förderquote für Fachplanung und Baubegleitung: 50 %

 

Voraussetzungen:

  • Einhaltungen von technischen Mindestanforderungen, abhängig von den Maßnahmen
  • Einbindung eines Energieberaters bzw. eines gelisteten Energieeffizienz-Experten ist zwingend erforderlich.

 

Ablauf:

  1. Beauftragung eines Energieberaters und Einholung von Angeboten
  2. Antrag beim BAFA online einreichen
  3. Umsetzung der Maßnahme und Erhalt eines Zuwendungsbescheides
  4. Einreichung des Verwendungsnachweises
  5. Zuschuss wird ausbezahlt

Die Erstberatung erfolgt vor Ort in Ihrem Anwesen. In der mindestens einstündigen Beratung erfolgt

  • eine Begehung des Wohngebäudes mit Ihnen
  • die energetische Beurteilung der Wärme abgebenden Bauteile
  • die Bewertung und Verbesserungsvorschläge zur Anlagentechnik
  • das Aufzeigen von Sanierungsmöglichkeiten, deren Kostenrahmen und Fördermöglichkeiten
  • die Erstellung eines Beratungsprotokolls

 

Die Beratung hat einen Wert von 85 Euro. Der Eigenanteil beträgt 25 Euro.

Voraussetzung ist die Lage des Wohngebäudes im Landkreis Passau.

 

Ablauf:

  1. Energieberatungsgutschein per Email an klimaschutz@landkreis-passau.de oder telefonisch unter Tel.: 0851-397-2795 beantragen
  2. gelisteten Berater auswählen und Termin vereinbaren
  3. Beratung durchführen und Beratungsgutschein einlösen

 

Die Erstberatung erfolgt vor Ort in Ihrem Anwesen. In der mindestens einstündigen Beratung erfolgt

  • eine Begehung des Wohngebäudes mit Ihnen
  • die energetische Beurteilung der Wärme abgebenden Bauteile
  • die Bewertung und Verbesserungsvorschläge zur Anlagentechnik
  • das Aufzeigen von Sanierungsmöglichkeiten, deren Kostenrahmen und Fördermöglichkeiten
  • die Erstellung eines Beratungsprotokolls

 

Die Beratung hat einen Wert von 85 Euro. Der Eigenanteil beträgt 25 Euro.

Voraussetzung ist die Lage des Wohngebäudes im Landkreis Freyung-Grafenau.

 

Ablauf:

  1. Energieberatungsgutschein unter folgendem Link beantragen: https://xima.landkreis-frg.de/formcycle/form/provide/1059/
  2. gelisteten Berater auswählen und Termin vereinbaren
  3. Beratung durchführen und Beratungsgutschein einlösen

Sie planen Ihr Haus zu sanieren, um weniger Energiekosten zu bezahlen? Sie wollen die Heizung tauschen und dafür Förderung bekommen? Sie möchten erneuerbare Energien nutzen? Ihre Energieabrechnung kommt Ihnen zu hoch vor? In Ihrer Wohnung gibt es Probleme mit Feuchte und Schimmel?

Zu all diesen Fragen und vielen weiteren geben Ihnen Energieberater*innen gerne qualifizierte Auskunft und individuelle Empfehlungen für Ihr Zuhause. Die anbieterunabhängige Beratung findet in ausgewählten VSB-Beratungsstellen, an einem unserer Stützpunkte oder – falls erforderlich – bei Ihnen zu Hause statt.

 

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Energiesparen
  • Energieabrechnungen (Strom, Gas, Heizung)
  • Heizen und Lüften
  • Schimmel
  • Erneuerbare Energien: Solarwärme, Photovoltaik, Wärmepumpen und Holzpellets
  • Stromspeicherung
  • Heizungstechniken
  • Warmwasserbereitung
  • Energetisches Sanieren
  • Dämmung
  • Sommerlicher Hitzeschutz
  • Informationen zum Energieausweis
  • Aktuelle Fördermittel

 

kostenlose Beratungsformate:

  • Telefonische Kurzberatung
  • Online-Beratung
  • Online-Vortrag
  • Energiesprechstunde
  • Persönliche Beratung in Ihrer Nähe
  • Individuelle Telefon- und Video-Beratung
  • Beratung zu Wärmepumpen-Angeboten

Auch eine Beratung bei Ihnen zu Hause ist möglich. Diese kostet einen Eigenanteil von 40 €.

Wir fördern für den Kauf eines bestehenden Wohn­gebäudes oder einer bestehenden Eigentums­wohnung in Deutsch­land, das bzw. die Sie nach dem Erwerb energie­effizient sanieren. Gefördert wird der Kaufpreis der Immo­bilie inklusive der Grund­stücks­kosten.

Das Wichtigste:

  • für den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie, die Sie nach dem Erwerb energieeffizient sanieren
  • Kredithöchstbetrag von 100.000 bis 150.000 Euro
  • für Familien mit Kindern und Allein­erziehende
  • Förderung hängt vom Einkommen ab

 

Voraussetzungen:

  • Für das bestehende Wohngebäude bzw. die bestehende Eigentums­wohnung muss zum Zeit­punkt der Antrag­stellung ein gültiger Energie­bedarfs­ausweis oder Energie­verbrauchs­ausweis der Energie­effizienz­klasse F, G oder H vorliegen.
  • Die geförderte Immobilie muss inner­halb von 4,5 Jahren nach Zusage mindestens auf den Standard „Effizienz­haus 85 Erneuer­bare-Energien“ oder „Effizienz­haus Denkmal Erneuer­bare-Energien“ gemäß der „Bundes­förderung für effiziente Ge­bäude“ energie­effizient saniert werden.
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich
  • Antragstellung erfolgt über Finanzierungspartner (z.B. Haubank) bei der KfW vor Maßnahmenbeginn

 

Ablauf:

  1. Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten beauftragen
  2. Antrag über Finanzierungspartner bei der KfW einreichen
  3. Nach Förderzusage Kauf der Immobilie
  4. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen einreichen.
  5. Innerhalb von 4,5 Jahren die Immobilie mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ sanieren

Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz

Das Wichtigste:

  • bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig von Ihrem Alter
  • für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
  • auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

 

Voraussetzungen:

  • Die Arbeiten müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindest­anforderungen entsprechen.
  • Eigen­leistungen sind nicht förder­fähig.
  • Antragstellung erfolgt über Finanzierungspartner (z.B. Haubank) bei der KfW vor Maßnahmenbeginn

 

Ablauf:

  1. Maßnahme planen
  2. Antrag über Finanzierungspartner bei der KfW einreichen
  3. Nach Förderzusage Bauleistungen beauftragen und Maßnahmen starten bzw. Kauf der Immobilie
  4. Fachunternehmerbestätigung dem Finanzierungspartner vorlegen.

Gefördert werden der Neu- und Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen und ergänzende Zuschüsse.

Das Wichtigste

  • Förderung für Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • Kombination mit Klimafreundlicher Neubau (KFN) möglich
  • Mietzuschüsse für Haushalte mit geringerem Einkommen

Voraussetzungen

  • Sozialbindung der Wohnungen über 40 oder 55 Jahre
  • mindestens 15 % Eigenkapital
  • angemessene Wohnungsgröße und Wirtschaftlichkeit
  • Barrierefreiheit

Ablauf

  1. Beratung und Antragstellung frühzeitig vor Vorhabensbeginn bei der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet Wohnungswesen
  2. Prüfung und Bewilligung des Vorhabens
  3. Auszahlung nach Förderzusage

Gefördert werden in einem Dorferneuerungsgebiet Sanierungs-, Umnutzungs- und Gestaltungsmaßnahmen an dörflichen Gebäuden sowie die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen. Der Zuschuss beträgt bis zu 35% (maximal 50.000 €), bei ortsplanerisch besonders wertvollen Gebäuden bis zu 60% (maximal 80.000 €). Hof- und Vorbereiche werden mit bis zu 30% bezuschusst (maximal 15.000 €). Hinweis: Die tatsächliche Zuschusshöhe wird anhand mehrerer Faktoren ermittelt, wobei die maximale Höhe zumeist nicht erreicht wird.

Das Wichtigste

  • Förderung nur für Gebäude im Dorferneuerungsgebiet
  • Zuschüsse für Gebäudesanierung, Umnutzung und Hofgestaltung
  • erhöhte Förderung bei besonders wertvollen oder denkmalpflegerischen Gebäuden

Voraussetzungen

  • Gebäude liegt im Dorferneuerungsgebiet
  • Maßnahme entspricht den Zielen der Dorferneuerung
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn

Ablauf

  1. Antrag vor Maßnahmenbeginn beim Amt für Ländliche Entwicklung bzw. über die Gemeinde abstimmen
  2. Maßnahme erst nach Zustimmung/Bewilligung beginnen
  3. Nach Abschluss: Kostennachweis einreichen

Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.

Das Wichtigste

  • steuerliche Förderung für vermietete und selbstgenutzte Immobilien
  • erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten nach §§ 7h, 10f und 11a EStG

Voraussetzungen

  • Gebäude liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
  • Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde vor Maßnahmenbeginn

Förderhöhe

  • Vermietung: 100 % Abschreibung über 12 Jahre (9 % / 7 %)
  • Eigennutzung: 90 % Abschreibung über 10 Jahre (je 9 %)

 

Ablauf

  1. Antragstellung bei der Gemeinde/Stadt
  2. Abschluss Modernisierungsvertrag
  3. Maßnahme genehmigen lassen
  4. Durchführung der Maßnahme
  5. Einreichung der Rechnungen & Nachweise
  6. Erhalt der Bescheinigung und Geltendmachung beim Finanzamt

 

Info beim Finanzamt / Steuerberater
Festlegung Sanierungsgebiet durch Gemeinde/Stadt

Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, insbesondere energetische Maßnahmen und Abbau von Barrieren. Dazu zählen z. B. die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen, Dämmmaßnahmen, neue Fenster oder Balkone sowie damit verbundene Folgemaßnahmen.

Das Wichtigste

  • für Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten
  • für Pflegeeinrichtungen ab 8 stationären Pflegeplätzen
  • Förderung als zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der BayernLabo und ergänzende Zuschüsse

Voraussetzungen

  • Gebäudealter in der Regel mind. 15 Jahre
  • bei Maßnahmen nach BEG WG: Gebäudealter mind. 5 Jahre
  • Einkommensgrenzen der Mieter und sozialverträgliche Miete

Ablauf

  1. Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Bewilligungsstelle
  2. Bewilligung und Darlehenszusage durch die BayernLabo
  3. Auszahlung nach Baufortschritt auf Antrag

Gegenstand der Förderung:

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

 

Höhe der Förderung

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

 

Ablauf:

  1. Antragsstellung über BAFA-Portal
  2. Beauftragung eines Energieberaters bzw. Energieeffizienz-Experten auf eigenes Risiko möglich
  3. Erhalt eines Zuwendungsbescheides
  4. Durchführung der Energieberatung
  5. Einreichung des Verwendungsnachweises

 

Gegenstand der Förderung:

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude

  1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
  2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

 

Höhe der Förderung:

Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche (Energiebezugsfläche nach GEG) des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

 

Ablauf:

  1. Antragsstellung über BAFA-Portal
  2. Beauftragung eines Energieberaters bzw. Energieeffizienz-Experten auf eigenes Risiko möglich
  3. Erhalt eines Zuwendungsbescheides
  4. Durchführung der Energieberatung
  5. Einreichung des Verwendungsnachweises

 

Gegenstand der Förderung:

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Höhe der Förderung:

  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.

Nicht-KMU’s mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 500.000 kWh sind nicht antragsberechtigt.

Ablauf:

  1. Antragsstellung über BAFA-Portal
  2. Beauftragung eines Energieberaters bzw. Energieeffizienz-Experten auf eigenes Risiko möglich
  3. Erhalt eines Zuwendungsbescheides
  4. Durchführung des Energieaudits
  5. Einreichung des Verwendungsnachweises

Gefördert werden Ausgaben für Einzelmaßnahmen, wie z.B. Heizungstausch, Sanierung der Fenster, Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke oder Bodenplatte).

Das Wichtigste:

  • zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
  • keine Obergrenze für Haushaltsbruttoeinkommen
  • für sämtliche Antragsteller

 

Voraussetzungen:

  • Antragstellung erfolgt über Finanzierungspartner (z.B. Haubank) bei der KfW vor Maßnahmenbeginn
  • bereits erteilte Zuschussförderung für Heizungssanierung (KfW) oder andere Einzelmaßnahmen (BAFA) muss vorliegen

 

Ablauf:

  1. Zuschusszusage für Einzelmaßnahme liegt vor
  2. Antrag über Finanzierungspartner bei der KfW einreichen. Baubeginn grundsätzlich vor Kreditantrag möglich.
  3. Kredit abrufen
  4. Zuschuss aus Zuschussförderung abrufen.
  5. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen einreichen
  6. Vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

Gefördert werden Ausgaben für Einzelmaßnahmen, wie z.B. Heizungstausch, Sanierung der Fenster, Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke oder Bodenplatte).

Das Wichtigste:

  • zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
  • bei zu versteuerndem Haushaltsbruttoeinkommen bis zu 90.000 Euro
  • bereits erteilte Zuschussförderung für Heizungssanierung (KfW) oder andere Einzelmaßnahmen (BAFA) muss vorliegen

 

Voraussetzungen:

  • nur für Eigentümer einer Wohneinheit oder eines Wohngebäudes
  • Wohngebäude bzw. Wohneinheit wird als Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz selbst bewohnt
  • Antragstellung erfolgt über Finanzierungspartner (z.B. Haubank) bei der KfW vor Maßnahmenbeginn

 

Ablauf:

  1. Zuschusszusage für Einzelmaßnahme liegt vor
  2. Antrag über Finanzierungspartner bei der KfW einreichen. Baubeginn grundsätzlich vor Kreditantrag möglich.
  3. Kredit abrufen
  4. Zuschuss aus Zuschussförderung abrufen.
  5. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen einreichen
  6. Vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines klimafreundlichen Neubaus erforderlich sind.

Das Wichtigste:

  • für Neubau und Erstkauf
  • zinsgünstiger Kredit bis zu 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche

 

Voraussetzungen:

  • Erreichung der Kriterien eines klimafreundlichen Neubaus
  • Anforderung an Treibhausgasemissionen gemäß QNG-Premium
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich
  • Antragstellung erfolgt über Finanzierungspartner (z.B. Hausbank) bei der KfW vor Maßnahmenbeginn

 

Ablauf:

  1. Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten beauftragen
  2. Antrag über Finanzierungspartner bei der KfW einreichen
  3. Nach Förderzusage Bauleistungen beauftragen und Maßnahmen starten bzw. Erstkauf der Immobilie
  4. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen einreichen.

Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines klimafreundlichen Neubaus erforderlich sind.

Das Wichtigste:

  • für Neubau und Erstkauf
  • zinsgünstiger Kredit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit

 

Voraussetzungen:

  • Erreichung der Kriterien eines klimafreundlichen Neubaus
  • spezielle Anforderungen an Aufenthaltsräume in Bezug auf die Wohnfläche
  • spezielle Anforderungen an die gebäudebezogenen Lebenszykluskosten
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich
  • Antragstellung erfolgt über Finanzierungspartner (z.B. Hausbank) bei der KfW vor Maßnahmenbeginn

 

Ablauf:

  1. Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten beauftragen
  2. Antrag über Finanzierungspartner bei der KfW einreichen
  3. Nach Förderzusage Bauleistungen beauftragen und Maßnahmen starten bzw. Erstkauf der Immobilie
  4. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen einreichen.

Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines klimafreundlichen Neubaus erforderlich sind.

Das Wichtigste:

  • für Neubau und Erstkauf
  • für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
  • zinsgünstiger Kredit von 170.000 bis 270.000 Euro
  • Förderung hängt vom Einkommen ab

 

Voraussetzungen:

  • Erreichung der Kriterien eines klimafreundlichen Neubaus
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich
  • Antragstellung erfolgt über Finanzierungspartner (z.B. Hausbank) bei der KfW vor Maßnahmenbeginn

 

Ablauf:

  1. Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten beauftragen
  2. Antrag über Finanzierungspartner bei der KfW einreichen
  3. Nach Förderzusage Bauleistungen beauftragen und Maßnahmen starten bzw. Erstkauf der Immobilie
  4. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen einreichen.

Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzgebäudes erforderlich sind. Es kann sich sowohl um ein Wohngebäude als auch um ein Nichtwohngebäude handeln.

Das Wichtigste:

  • Zuschuss bis zu 10 % Ihrer Kosten
  • für Wohn­gebäude, Wohn­einheiten und Nicht­wohngebäude
  • bei Neubau und Erstkauf

 

Voraussetzungen:

  • Erreichung eines Effizienzgebäude-Niveaus
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich

 

Ablauf:

  1. Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten beauftragen
  2. Antrag bei der KfW einreichen
  3. Nach Förderzusage Bauleistungen beauftragen und Maßnahmen starten bzw. Kauf der Immobilie
  4. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweise einreichen

Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzgebäudes erforderlich sind. Außerdem wird der Kauf von frisch sanierten Gebäuden gefördert, Es kann sich sowohl um ein Wohngebäude als auch um ein Nichtwohngebäude handeln.

Das Wichtigste:

  • Zuschuss bis zu 5 Mio. Euro für Nichtwohngebäude
  • Zuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude
  • Förderquote bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
  • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung

 

Voraussetzungen:

  • Erreichung eines Effizienzgebäude-Niveaus
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich

 

Ablauf:

  1. Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten beauftragen
  2. Antrag bei der KfW einreichen
  3. Nach Förderzusage Bauleistungen beauftragen und Maßnahmen starten bzw. Kauf der Immobilie
  4. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweise einreichen

Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzgebäudes erforderlich sind.

Das Wichtigste:

  • für Neubau und Erstkauf
  • zinsgünstiger Kredit bis zu 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche (abhängig vom Effizienzgebäude-Niveau)

 

Voraussetzungen:

  • Erreichung eines Effizienzgebäude-Niveaus
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich
  • Antragstellung erfolgt über Finanzierungspartner (z.B. Hausbank) bei der KfW vor Maßnahmenbeginn

 

Ablauf:

  1. Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten beauftragen
  2. Antrag über Finanzierungspartner bei der KfW einreichen
  3. Nach Förderzusage Bauleistungen beauftragen und Maßnahmen starten bzw. Erstkauf der Immobilie
  4. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen einreichen.

Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzhauses erforderlich sind.

Das Wichtigste:

  • für Neubau und Erstkauf
  • zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit (abhängig vom Effizienzhaus-Niveau)

 

Voraussetzungen:

  • Erreichung eines Effizienzhaus-Niveaus
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich
  • Antragstellung erfolgt über Finanzierungspartner (z.B. Hausbank) bei der KfW vor Maßnahmenbeginn

 

Ablauf:

  1. Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten beauftragen
  2. Antrag über Finanzierungspartner bei der KfW einreichen
  3. Nach Förderzusage Bauleistungen beauftragen und Maßnahmen starten bzw. Erstkauf der Immobilie
  4. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen einreichen.

Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzhauses erforderlich sind. Außerdem wird der Kauf von frisch sanierten Gebäuden gefördert,

Das Wichtigste:

  • zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % (abhängig vom Effizienzhaus-Niveau)

 

Voraussetzungen:

  • Erreichung eines Effizienzhaus-Niveaus
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich
  • Antragstellung erfolgt über Finanzierungspartner (z.B. Haubank) bei der KfW vor Maßnahmenbeginn

 

Ablauf:

  1. Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten beauftragen
  2. Antrag über Finanzierungspartner bei der KfW einreichen
  3. Nach Förderzusage Bauleistungen beauftragen und Maßnahmen starten bzw. Kauf der Immobilie
  4. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen einreichen.

Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzgebäudes erforderlich sind. Außerdem wird der Kauf von frisch sanierten Gebäuden gefördert, Es kann sich sowohl um ein Wohngebäude als auch um ein Nichtwohngebäude handeln.

Das Wichtigste:

  • bis zu 10 Mio. Euro Kredit für Nichtwohn­gebäude
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
  • bis zu 50 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung

 

Voraussetzungen:

  • Erreichung eines Effizienzgebäude-Niveaus
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich

 

Ablauf:

  1. Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten beauftragen
  2. Antrag bei der KfW einreichen
  3. Nach Förderzusage Bauleistungen beauftragen und Maßnahmen starten bzw. Kauf der Immobilie
  4. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen einreichen.

Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzgebäudes erforderlich sind. Außerdem wird der Kauf von frisch sanierten Gebäuden gefördert,

Das Wichtigste:

  • zinsgünstiger Kredit bis zu  2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche
  • Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 35 % (abhängig vom Effizienzgebäude-Niveau)

 

Voraussetzungen:

  • Erreichung eines Effizienzgebäude-Niveaus
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich
  • Antragstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner (z.B. Hausbank) bei der KfW vor Maßnahmenbeginn

 

Ablauf:

  1. Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten beauftragen
  2. Antrag über Finanzierungspartner bei der KfW einreichen
  3. Nach Förderzusage Bauleistungen beauftragen und Maßnahmen starten bzw. Kauf der Immobilie
  4. Verwendungsnachweis mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen einreichen.

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