Gefördert werden Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmälern und geschützten Gebäuden in Ensembles durch steuerliche Vergünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG).
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Gefördert werden Erhaltungs-, Instandsetzungs- und Sicherungsmaßnahmen an privat genutzten Baudenkmälern im Landkreis Passau. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 15 % des denkmalpflegerischen Mehraufwands, maximal 3.000 €.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Gefördert werden umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen an akut gefährdeten, überregional bedeutsamen Denkmälern. Die Förderung erfolgt über Zuschüsse sowie zinsgünstige oder zinslose Darlehen im Rahmen einer Zumutbarkeitsprüfung.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Beratung für Eigentümer von (Teil-)Leerständen oder drohenden Leerständen zu Themen wie Nachnutzung, Baukultur, Sanierung und Fördermöglichkeiten. Das Angebot umfasst ein individuelles Vor-Ort-Gespräch im Ilzer Land. Die Beratung ist kostenlos bzw. wird bezuschusst.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Gefördert wird der Bau oder der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse. Möglich sind u. a. Zinsverbilligungen, Kinderzuschüsse sowie kombinierbare Förderdarlehen der BayernLabo und KfW.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Gefördert werden Wohnraumanpassungen, die die häusliche Pflege in der eigenen Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen, z. B. Türverbreiterungen, Rampen, Treppenlifte oder barrierefreie Badumbauten.
Die Förderung beträgt bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person, bei Wohngruppen bis zu 16.720 €.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Info bei der jeweiligen Pflegekasse
Unterstützung bei Umbauten, die den Wohnraum barrierefrei und altersgerecht machen (z.B. Einbau behindertengerechtes Bad, Treppenlift, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer…). Die Förderung erfolgt über ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 € je Wohnung.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Gefördert werden Sanierungs-, Umnutzungs- und Gestaltungsmaßnahmen an dörflichen Gebäuden sowie die Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen im Ortskern Eppenschlag. Die Förderung erfolgt im Rahmen der privaten Dorferneuerung.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Info bei Gemeinde Eppenschlag / Ilzer Land
Gefördert werden im Ortskern Markt Schönberg Fassaden- und Gestaltungsmaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden, die Aufwertung von Vor- und Hofräumen, Maßnahmen zur Beseitigung von Leerständen sowie die Umnutzung bestehender Bausubstanz zu Wohn- oder Gewerberaum. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Kosten, bei Freiflächenmaßnahmen bis zu 50 %, maximal 50.000 € je Maßnahme.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Gefördert werden im Ortskern Markt Perlesreut Fassaden- und Gestaltungsmaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden, die Aufwertung von Vor- und Hofräumen sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Leerständen durch neue Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Kosten, maximal 30.000 € (Fassadenprogramm) bzw. 20.000 € (Leerstandsprogramm).
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Gefördert werden im Ortskern von Hutthurm Maßnahmen zur Beseitigung von Leerständen durch neue Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen sowie Fassaden- und Gestaltungsmaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Kosten, maximal 20.000 € (Leerstandsprogramm) bzw. 10.000 € (Fassadenprogramm).
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Gefördert werden Fassaden- und Gestaltungsmaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden, die Beseitigung von Barrieren, die Aufwertung von Vor- und Hofräumen sowie Maßnahmen zur Schaffung von Geschäftsflächen und Wohnraum zur Vermeidung von Leerständen. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Kosten, maximal 30.000 € je Einzelmaßnahme (Fassaden- & Hofprogramm, Geschäftsflächen- bzw. Wohnraumförderprogramm), somit maximal 90.000 €, sollten alle drei Bausteine zutreffen.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Transformationsplans gehört u. a. ein Katalog mit konkreten unternehmensspezifischen Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können.
Höhe der Förderung:
Ablauf:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen in Unternehmen zur energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen. Es handelt sich hier um ein Förderprogramme mit zinsgünstigen Krediten inkl. Tilgungszuschüssen.
Modul 1: Querschnittstechnologien:
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien:
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung
Gefördert werden technologieoffene Maßnahmen, die durch ein Einsparkonzepte nachgewiesene Treibhausgaseinsparungen erreichen.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Gefördert wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen in Unternehmen zur energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen. Hier handelt es sich um ein Förderprogramm bei dem nach Umsetzung der Maßnahme ein Investitionszuschuss ausbezahlt wird.
Modul 1: Querschnittstechnologien:
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien:
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung
Gefördert werden technologieoffene Maßnahmen, die durch ein Einsparkonzepte nachgewiesene Treibhausgaseinsparungen erreichen.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Gefördert wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Gefördert werden:
Höhe der Förderung
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.
Gefördert werden:
Höhe der Förderung
Voraussetzungen:
Ablauf:
Die Erstberatung erfolgt vor Ort in Ihrem Anwesen. In der mindestens einstündigen Beratung erfolgt
Die Beratung hat einen Wert von 85 Euro. Der Eigenanteil beträgt 25 Euro.
Voraussetzung ist die Lage des Wohngebäudes im Landkreis Passau.
Ablauf:
Die Erstberatung erfolgt vor Ort in Ihrem Anwesen. In der mindestens einstündigen Beratung erfolgt
Die Beratung hat einen Wert von 85 Euro. Der Eigenanteil beträgt 25 Euro.
Voraussetzung ist die Lage des Wohngebäudes im Landkreis Freyung-Grafenau.
Ablauf:
Sie planen Ihr Haus zu sanieren, um weniger Energiekosten zu bezahlen? Sie wollen die Heizung tauschen und dafür Förderung bekommen? Sie möchten erneuerbare Energien nutzen? Ihre Energieabrechnung kommt Ihnen zu hoch vor? In Ihrer Wohnung gibt es Probleme mit Feuchte und Schimmel?
Zu all diesen Fragen und vielen weiteren geben Ihnen Energieberater*innen gerne qualifizierte Auskunft und individuelle Empfehlungen für Ihr Zuhause. Die anbieterunabhängige Beratung findet in ausgewählten VSB-Beratungsstellen, an einem unserer Stützpunkte oder – falls erforderlich – bei Ihnen zu Hause statt.
Wir beraten Sie zu folgenden Themen:
kostenlose Beratungsformate:
Auch eine Beratung bei Ihnen zu Hause ist möglich. Diese kostet einen Eigenanteil von 40 €.
Wir fördern für den Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung in Deutschland, das bzw. die Sie nach dem Erwerb energieeffizient sanieren. Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten.
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden der Neu- und Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen und ergänzende Zuschüsse.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Gefördert werden in einem Dorferneuerungsgebiet Sanierungs-, Umnutzungs- und Gestaltungsmaßnahmen an dörflichen Gebäuden sowie die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen. Der Zuschuss beträgt bis zu 35% (maximal 50.000 €), bei ortsplanerisch besonders wertvollen Gebäuden bis zu 60% (maximal 80.000 €). Hof- und Vorbereiche werden mit bis zu 30% bezuschusst (maximal 15.000 €). Hinweis: Die tatsächliche Zuschusshöhe wird anhand mehrerer Faktoren ermittelt, wobei die maximale Höhe zumeist nicht erreicht wird.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Förderhöhe
Ablauf
Info beim Finanzamt / Steuerberater
Festlegung Sanierungsgebiet durch Gemeinde/Stadt
Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, insbesondere energetische Maßnahmen und Abbau von Barrieren. Dazu zählen z. B. die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen, Dämmmaßnahmen, neue Fenster oder Balkone sowie damit verbundene Folgemaßnahmen.
Das Wichtigste
Voraussetzungen
Ablauf
Gegenstand der Förderung:
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Höhe der Förderung
Ablauf:
Gegenstand der Förderung:
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Höhe der Förderung:
Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche (Energiebezugsfläche nach GEG) des betreffenden Gebäudes ab:
Ablauf:
Gegenstand der Förderung:
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Höhe der Förderung:
Nicht-KMU’s mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 500.000 kWh sind nicht antragsberechtigt.
Ablauf:
Gefördert werden Ausgaben für Einzelmaßnahmen, wie z.B. Heizungstausch, Sanierung der Fenster, Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke oder Bodenplatte).
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Ausgaben für Einzelmaßnahmen, wie z.B. Heizungstausch, Sanierung der Fenster, Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke oder Bodenplatte).
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines klimafreundlichen Neubaus erforderlich sind.
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines klimafreundlichen Neubaus erforderlich sind.
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines klimafreundlichen Neubaus erforderlich sind.
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzgebäudes erforderlich sind. Es kann sich sowohl um ein Wohngebäude als auch um ein Nichtwohngebäude handeln.
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzgebäudes erforderlich sind. Außerdem wird der Kauf von frisch sanierten Gebäuden gefördert, Es kann sich sowohl um ein Wohngebäude als auch um ein Nichtwohngebäude handeln.
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzgebäudes erforderlich sind.
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzhauses erforderlich sind.
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzhauses erforderlich sind. Außerdem wird der Kauf von frisch sanierten Gebäuden gefördert,
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzgebäudes erforderlich sind. Außerdem wird der Kauf von frisch sanierten Gebäuden gefördert, Es kann sich sowohl um ein Wohngebäude als auch um ein Nichtwohngebäude handeln.
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die zur Erreichung eines Effizienzgebäudes erforderlich sind. Außerdem wird der Kauf von frisch sanierten Gebäuden gefördert,
Das Wichtigste:
Voraussetzungen:
Ablauf:
Susanne Hartinger
Tel.: 08553 / 9779603
Mobil: 015126939955
innenentwicklung@ilzerland.bayern
Matthias Obermeier
Tel.: 08582 / 9797090
Mobil: 01715281871
energie@ilzerland.bayern
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